Strikte Verschwiegenheit

Unsere Maxime: Wir haben keine Geheimnisse – außer ALLES, was wir über unsere Kunden wissen.

Verschwiegenheit als partnerschaftliche Voraussetzung

Diese Begrifflichkeit drückt aus, dass Verschwiegenheit und Vertraulichkeit unverzichtbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit sind. Es signalisiert, dass beide Parteien —die Ergonomiker GmbH und ihre Interessenten / Kunden— sich gleichermaßen verpflichtet verstehen, Informationen vertraulich zu behandeln, um auf dieser Basis gemeinsam und erfolgreich zu agieren.

Vollumfänglich erstreckt sich unsere Verschwiegenheit besonders auch auf:

Schutz von Informationen z.B. zu Verfahren und (Herstellungs-)Prozesse zu Kundenprodukten und -technologien:
Schon im Frühstadium einer Geschäftsanbahnung (Interessent) ist die Preisgabe von Informationen nötig. Diese erfahren den gleichen Schutz, wie die Informationen, die wir in einer Kundenbeziehung erlangen.

Alle im Rahmen der Projektarbeit mit Kunden gewonnenen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Informationen werden vertraulich behandelt und weder in namentlichem Zusammenhang (Firma oder Person/en) noch unter Angabe des Standorts dieser weitergegeben.
Diese Verpflichtung gilt für sämtliche Mitarbeitenden, Beauftragten und Vertreter der Ergonomiker GmbH und erstreckt sich auf alle internen wie externen Aktivitäten und beteiligte Personen.